Spenden/Zuwendungen können von der Steuer abgesetzt werden! Des weiteren haben Sie die Gewissheit die Wasserrettung zu unterstützen und somit einen Beitrag zum sicheren Baden an Weihern und Donau geleistet zu haben. Denn wie Sie sicher schon gelesen haben, gehören wir zur Kreiswasserwacht Pfaffenhofen und werden dadurch im ganzen Landkreis eingesetzt (z.B. bei Eis-, Wasser- oder Bootsunfällen, bei Hochwasser oder zur Vermisstensuche). Wichtig sind aber auch die Badeaufsicht und die Schwimmkurse für unsere Jüngsten. Bei aller Freude am Helfen, ist uns noch immer am liebsten, Gefahren im Voraus zu verhindern. Die Jugendarbeit nimmt einen weiteren wichtigen Platz ein. Neben der sportlichen Betätigung wird hier der Nachwuchs ausgebildet, der die Wasserrettung auch in der Zukunft sichert. Außerdem bieten wir Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle Alternative zur Freizeitgestaltung an.

Um den Anforderungen gerecht zu werden brauchen wir eine gut ausgerüstete Wasserwacht in Bayern.

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm
IBAN: DE78 7215 1650 0000 0046 06
BIC: BYLADEM1PAF
Verwendungszweck: Zweckgebundene Spende/Zuwendung für die Wasserwacht Ortsgruppe Pfaffenhofen

Bitte unbedingt diesen Verwendungszweck angeben. Sonst ist nicht sichergestellt, dass Ihre Spende/Zuwendung unserer Ortsgruppe und der Wasserwacht zugeordnet werden kann.

Spenden/Zuwendungen und Beiträge sind abzugsfähig

Spenden/Zuwendungen und Beiträge sind bei der Besteuerung abzugsfähig. Die satzungsmäßigen Aufgaben der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes sind gem. §10b EStG in Verbindung mit §48 EstDV abzugsfähig. Die Förderung ist gem. Anlage I (zu §48 Abs.2), Abschnitt A Nr. 2,5,7,8 und 9 berücksichtigungsfähig.